Rechte und Pflichten -
der Beherbergungsvertrag
Die Kurtaxe

Jeder ortsfremde Besucher, der sich im Gemeindebezirk aufhält, ist kurtaxepflichtig. Der staatlich anerkannte Erholungsort ist gehalten, für die Durchführung des Kurbetriebes, eine Kurtaxe zu erheben, die von allen Besuchern des Kurortes, die keinen dauerhaften Aufenthalt mit erstem Wohnsitz im Ort haben, zu entrichten ist.

Die Kurtaxe stellt eine Abgabe des Kurgastes für die Schaffung und Unterhaltung aller Ein-richtungen zu Kur- und Erho-lungszwecken dar. Sie ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Kureinrichtungen in Anspruch genommen werden oder nicht.

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluß des Gastaufnahme-vertrages verpflichtet die Vertrags-partner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Eine ein-seitige Kündigung ist folglich nicht möglich.

3. Der Gastgeber (Vermieter) ist ver-pflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nicht-inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen,  den  vereinbarten  oder

betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungs-preises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.


5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte eine anderweitige Vergabe des Zimmers / der Ferienwohnung nicht möglich gewesen sein, hat der Gast für den Ausfall aufzukommen; vergl. Punkt 4


6. Gerichtsstand ist Gengenbach.

Kurtaxe zur Zeit (ab 16 Jahre):
01.04. bis 31.10. und 01.12. bis 06.01. = Euro 1.85
07.01. bis 31.03 und 01.11. bis 30.11. = Euro 1.30 jeweils pro
Person und Übernachtung
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