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Rechte und Pflichten - der Beherbergungsvertrag | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Kurtaxe | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Jeder ortsfremde Besucher, der sich im Gemeindebezirk aufhält, ist kurtaxepflichtig. Der staatlich anerkannte Erholungsort ist gehalten, für die Durchführung des Kurbetriebes, eine Kurtaxe zu erheben, die von allen Besuchern des Kurortes, die keinen dauerhaften Aufenthalt mit erstem Wohnsitz im Ort haben, zu entrichten ist. |
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. |
betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungs-preises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Kurtaxe zur Zeit (ab 16 Jahre): 01.04. bis 31.10. und 01.12. bis 06.01. = Euro 1.85 07.01. bis 31.03 und 01.11. bis 30.11. = Euro 1.30 jeweils pro Person und Übernachtung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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